Gartenpflege: Rasen, Beete, Hecken und Sträucher

Wir halten Rasen, Beete, Wege, Hecken und Sträucher über die Saison in Ordnung — einmalig oder als laufende Betreuung.

Grünschnitt geht mit

Festpreis nach Besichtigung

Ohne Anfahrtskosten

Ein Garten macht nicht in jedem Monat dieselbe Arbeit. Im April fängt der Rasen an, im Juni wachsen die Beete zu, im Hochsommer steht der Formschnitt an der Hecke an, und ab Oktober ist das Zeitfenster für den starken Rückschnitt offen. Wir halten Rasen, Beete, Wege, Hecken und Sträucher über die Saison in Ordnung — einmalig oder als laufende Betreuung.

Abgerechnet wird zum Festpreis nach Besichtigung. Wir sehen uns das Grundstück vorher an — Flächen, Zugang, Bewuchs, Zustand der Hecke — und legen den Preis danach fest. Wie viel Arbeit ein Grundstück macht, zeigt der Bewuchs und nicht die Uhr.

Was zur Gartenpflege gehört

Ein Grundstück wird nicht in einem Stück gepflegt, sondern Fläche für Fläche. Das hier ist gemeint, wenn von Gartenpflege die Rede ist — und das steckt im Festpreis.

Rasen und Kanten

  • Rasen auf der verabredeten Höhe
  • Kanten an Beet, Weg und Einfassung nachgeschnitten
  • Ränder an Zaun, Mauer und Baumscheibe freigeschnitten
  • Schmale Streifen zwischen Stellplätzen
  • Stellen, an die der Mäher nicht kommt, mit dem Freischneider
  • Schnittgut von der Fläche aufgenommen

Beete und Pflanzflächen

  • Wildkraut aus Beeten und Pflanzstreifen
  • Beetkanten neu abgestochen
  • Überhang über den Beetrand zurückgenommen
  • Verblühtes und Abgestorbenes heraus
  • Bodendecker in den vorgesehenen Grenzen
  • Kiesflächen und Mulchstreifen frei

Hecken und Sträucher

  • Formschnitt an Seiten und Oberkante
  • Gehwegseite frei auf ganzer Breite
  • Überhang über die Grundstücksgrenze zurückgenommen
  • Sträucher in Form gehalten
  • Auslichten und Verjüngen im Winterfenster
  • Starker Rückschnitt ab 1. Oktober

Wege, Hof und Terrasse

  • Bewuchs aus den Fugen von Weg und Auffahrt
  • Bordstein, Rinne und Übergänge frei
  • Treppenabgang und Stufen frei
  • Terrasse und Sitzplatz nach dem Schnitt abgeblasen
  • Hofzufahrt und Stellplatzränder
  • Weg zu den Mülltonnen frei

Was im Festpreis steckt

  • Kostenlose Besichtigung vorab
  • Anfahrt ohne Zuschlag
  • Geräte und Schutzausrüstung
  • Abfahren des Schnittguts
  • Entsorgung samt Gebühren
  • Ein fester Preis statt Stundensatz
  • Derselbe Ansprechpartner von der Besichtigung bis zum Termin
  • Bescheinigung der Betriebshaftpflicht zum Angebot

Steht eine Ihrer Flächen nicht dabei, klärt ein Anruf unter +49 151 44354704 das in einer Minute.

Rasen, Beete und Wege

Das ist der unauffällige Teil der Arbeit und der, der die meiste Zeit braucht. Der Rasen wird gemäht und die Kanten an Beeten, Wegen und Einfassungen werden nachgeschnitten, damit die Fläche nicht Jahr für Jahr in die Beete hineinwächst. In den Beeten wird gejätet, abgestochen und zurückgenommen, was über den Rand geht. Aus den Fugen von Wegen und Auffahrten kommt der Bewuchs heraus. Das Schnittgut nehmen wir auf, statt es liegen zu lassen.

Die Geräte bringen wir mit: Rasenmäher für die Fläche, Rasenkantenschneider und Freischneider für Kanten und für alles, was der Mäher nicht erreicht, Heckenschere und Hochentaster mit Heckenscheren-Aufsatz für Hecken und Sträucher, Laubbläser, um Wege und Terrassen nach dem Schnitt wieder frei zu bekommen. Persönliche Schutzausrüstung gehört dazu. Sie müssen nichts stellen und nichts vorhalten.

Wenn eine Fläche nur über einen Torweg, einen Hof oder eine schmale Treppe erreichbar ist, sagen Sie es bitte bei der Anfrage. Dann plant Blitzengel die Handarbeit ein, statt sie am Termin selbst zu entdecken.

Hecken und Sträucher: das Zeitfenster im Gesetz

Der Heckenschnitt ist der Punkt, an dem Ihnen Daniel Sebastian im Zweifel widerspricht: Wir tun das nicht aus Bequemlichkeit — der Grund steht im Gesetz und nicht in unserem Terminkalender. § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG verbietet es, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses.

Praktisch heißt das: Die Hecke bleibt den ganzen Sommer über in Form, sie wird in dieser Zeit nur nicht auf einen Schlag verkleinert. Wer Blitzengel im Juni bittet, eine Hecke ohne besonderen Grund stark zurückzunehmen, bekommt einen Termin ab Oktober vorgeschlagen. Satz 2 der Vorschrift lässt enge Ausnahmen zu, unter anderem für Maßnahmen, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Ein Sommerschnitt lässt sich darauf nicht allgemein stützen: Die Ausnahme trägt den einzelnen Fall, nicht ein Angebot. Wo sie in Frage kommt, klärt Blitzengel sie vor dem Termin und hält fest, worauf sie gestützt ist.

Was möglich ist

1. März – 30. September

schonender Form- und Pflegeschnitt, Beseitigung des Zuwachses; dazu die engen Ausnahmen nach § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG

1. Oktober – Ende Februar

Rückschnitt, Auslichtung, Verjüngung, Entfernen einer Hecke

Was in dieser Zeit nicht geht

1. März – 30. September

Rückschnitt auf einen Schlag, Auf-den-Stock-Setzen, Entfernen einer Hecke — ohne belegten Ausnahmegrund

1. Oktober – Ende Februar

Arbeiten an einem Gehölz mit besetztem Nest — der Artenschutz gilt unabhängig vom Datum

Neben dem Zeitfenster gilt ganzjährig § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Ist ein Nest besetzt, bleibt das Gehölz stehen — im Oktober so gut wie im Januar; das Datum ändert daran nichts. Die Länder dürfen den Verbotszeitraum nach § 39 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG erweitern; verschieben dürfen sie ihn nur aus klimatischen Gründen und nur um bis zu zwei Wochen. Von dieser Möglichkeit hat Niedersachsen, soweit wir wissen, keinen Gebrauch gemacht. Was gilt, sagt die untere Naturschutzbehörde, und Blitzengel holt die Auskunft ein, bevor ein Termin im Winterfenster fest verabredet wird.

Die Grenze der Leistung liegt dort, wo der Boden aufhört: Heckenschere und Hochentaster reichen so weit, wie man vom Boden aus kommt, und weiter geht das Angebot nicht. Wächst am selben Platz ein größerer Baum, endet der Auftrag an ihm: Er verlangt anderes Gerät und eine andere Qualifikation.

Stand 20.08.2026, Quelle: § 39 und § 44 BNatSchG. Das ist eine Zusammenfassung und keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Sie erreichen Blitzengel telefonisch unter +49 151 44354704 und per E-Mail an info@blitzengel.de.

Einmalig oder als laufende Betreuung

Ein einzelner Termin ist ein vollständiger Auftrag; eine Betreuung wird daraus nur, wenn es Ihnen nach dem ersten Mal passt.

Einzelner Einsatz

Zeitraum

ein Termin nach Absprache

Umfang

eine Fläche oder eine Aufgabe: ein Formschnitt, ein Aufräumtermin, Beete richten — abgeräumt und fertig

Bindung

keine

Preis

Festpreis nach Besichtigung

Laufende Betreuung

Zeitraum

April bis Oktober, in milden Jahren bis in den November

Umfang

Rasen auf Höhe, Kanten nachgeschnitten, Beete frei, Wege und Einfassungen in Ordnung, dazu ein Form- und Pflegeschnitt der Hecke zwischen Juli und Anfang September

Bindung

gilt für die laufende Saison und läuft danach aus

Preis

Festpreis nach Besichtigung

Was danach kommt: der starke Rückschnitt. Er ist gesetzlich auf Oktober bis Februar beschränkt — den Termin dafür vereinbaren wir im Herbst.

Das Leistungsverzeichnis steht nach dem Ergebnis und nicht nach Stunden: Der Rasen wird auf Höhe gehalten, die Kanten bleiben sauber, die Beete bleiben frei, die Hecke bleibt in Form. Wie viele Schnitte dafür nötig sind, entscheidet das Wetter — in einem nassen Jahr sind es mehr als in einem trockenen, und der Preis bleibt derselbe. Erst wenn ein Jahr so weit ausschlägt, dass der verabredete Rahmen nicht mehr trägt, sagt Blitzengel Bescheid: bevor ein Termin dazukommt und bevor einer entfällt.

Der Sommertermin ist der Formschnitt. Mehr lässt das Zeitfenster zwischen Juli und Anfang September nicht zu — deshalb steht in der laufenden Betreuung genau ein solcher Schnitt und nicht zwei. Soll die Hecke außerdem kleiner werden, ist das ein eigener zweiter Termin ab dem 1. Oktober. Er wird getrennt vereinbart, weil er eine andere Arbeit ist — und weil er in ein anderes Zeitfenster gehört.

Wenn Sie im Herbst ohnehin jemanden brauchen, lässt sich der Wintertermin an der Hecke mit der Laubbeseitigung zusammenlegen. Wer außerdem ein Haus mit mehreren Parteien verantwortet, findet die Treppenhausreinigung auf einer eigenen Seite — dann liegt das Grundstück über zwölf Monate in einer Hand.

Wer mehrere dieser Arbeiten am selben Objekt braucht, findet sie gebündelt im Rundum-Paket für Duderstadt.

Wohin mit dem Grünschnitt

Was beim Mähen und Schneiden anfällt, bleibt nicht liegen. Es gibt dafür drei Wege, und die Menge entscheidet: Kleine Mengen bleiben am einfachsten dort, wo sie anfallen, auf dem Kompost. Was dort nicht hinpasst, geht in die Biotonne, soweit sie für Grünschnitt zugelassen ist, oder wird an einer Annahmestelle abgegeben. Welcher der drei Wege für Ihr Grundstück der richtige ist, klärt Blitzengel bei der Besichtigung mit Ihnen.

Die Abfuhr ist Teil des Auftrags und keine Zusatzposition auf der Rechnung. Es bleiben keine Säcke am Zaun und keine Haufen auf dem Rasen stehen. Welche Annahmestelle in Frage kommt, was sie annimmt und was dort verlangt wird, ist von Ort zu Ort verschieden — das klärt Blitzengel für Ihre Adresse, bevor der Festpreis steht.

Ihr Ort

Wo überall gearbeitet wird, steht auf der Startseite. Was sich von Ort zu Ort unterscheidet, ist nicht die Arbeit am Rasen oder an der Hecke, sondern das Drumherum: wohin der Grünschnitt geht, wie eng die Zufahrten sind und ob für ein Grundstück örtlich eine Erlaubnis dazukommt. Diese drei Punkte stehen auf der Seite zum Ort.

→ Gartenpflege in Göttingen

Ist Ihr Ort hier nicht genannt, fragen Sie kurz nach — die Antwort ist ein Satz.

Häufige Fragen zur Gartenpflege

Wann darf eine Hecke geschnitten werden?

Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist ganzjährig möglich. Rückschnitt, Auf-den-Stock-Setzen und Entfernen sind nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG vom 1. März bis zum 30. September untersagt und ab dem 1. Oktober wieder zulässig. Landesrecht kann abweichen.

Warum liegt der Formschnitt im Hochsommer?

Weil in diesem Zeitraum nicht mehr zulässig ist als ein Formschnitt. Die Hecke bleibt damit den Sommer über in Form, ohne verkleinert zu werden; das gehört zur laufenden Betreuung. Wer sie kleiner haben will, bekommt dafür einen zweiten Termin ab dem 1. Oktober.

Entsorgen Sie den Grünschnitt?

Ja. Das Schnittgut nehmen wir mit; die Abfuhr gehört zum Auftrag und steht nicht als eigene Position auf der Rechnung. Ob Kompost, Biotonne oder Annahmestelle in Frage kommt, entscheidet sich am Grundstück und an der Menge. Das klärt sich vor Ort.

Machen Sie auch einmalige Einsätze?

Ja. Ein einzelner Termin ist ein vollständiger Auftrag, ohne Bindung und ohne Folgetermin. Viele fangen so an — mit einem Formschnitt oder einem Aufräumtermin — und entscheiden danach, ob daraus eine Betreuung über die Saison wird.

Bringen Sie eigene Geräte mit?

Ja. Rasenmäher, Rasenkantenschneider und Freischneider, Heckenschere und Hochentaster sind dabei, dazu die persönliche Schutzausrüstung. Sie müssen nichts stellen und nichts vorhalten.

Wonach richtet sich der Preis?

Nach der Fläche, nach dem Bewuchs und nach der Länge der Hecke, dazu danach, wie man an die Flächen herankommt und wie viel Schnittgut zusammenkommt. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich; danach steht ein Festpreis und kein Stundensatz.

Sind Sie versichert?

Ja, eine Betriebshaftpflicht besteht. Die Bescheinigung liegt dem Angebot bei, Sie müssen nicht danach fragen.

Wie wird die laufende Betreuung abgerechnet?

Zum Festpreis je Objekt. Gartenpflege wird in der Regel einmal jährlich abgerechnet. Laufen am selben Objekt weitere Arbeiten mit, geht die Abrechnung in der Regel quartalsweise — je Objekt getrennt, damit sich jede Position zuordnen lässt.

Muss ich anrufen, wenn der Rasen hoch steht?

Nein. Bei laufender Betreuung richtet sich der Termin nach dem Stand der Flächen und nicht nach einem Datum im Kalender. Blitzengel meldet sich von sich aus, wenn etwas ansteht.

Für Hausverwaltungen, WEG-Verwaltungen und Vermieter

Wer mehrere Objekte verantwortet, braucht vor allem zwei Dinge: einen Preis, der vor der Saison feststeht, und eine Stelle, an der sich nachsehen lässt, was gemacht wurde. Aufgenommen wird deshalb immer das ganze Objekt — alle Flächen, die zu einer Adresse gehören — und nicht die einzelne Fläche. Kommen im Lauf der Saison Flächen dazu, stehen sie im selben Angebot.

Für die Abrechnung heißt das: eine Summe je Objekt statt Stundenzetteln. Gartenpflege wird in der Regel einmal jährlich abgerechnet; laufen am selben Objekt weitere Arbeiten mit, geht die Abrechnung in der Regel quartalsweise. Jedes Objekt steht getrennt auf der Rechnung und lässt sich ohne Rückfrage zuordnen.

Bei laufender Betreuung liegt ein Nachweisplan im Objekt. Darauf steht, wann gearbeitet wurde. Wer aus dem Beirat oder aus der Eigentümerversammlung gefragt wird, wann zuletzt etwas gemacht wurde, findet die Antwort im Objekt.

Ansprechpartner bleibt derselbe, von der Besichtigung über die Saison bis zur Rechnung — die Sache wird einmal erklärt. Eine Betriebshaftpflicht besteht, die Bescheinigung liegt dem Angebot bei.

  • Ein Festpreis je Objekt statt Stundensatz
  • Mehrere Objekte in einem Angebot
  • Nachweisplan im Objekt bei laufender Betreuung
  • Jedes Objekt getrennt auf der Rechnung
  • Bescheinigung der Betriebshaftpflicht zum Angebot
  • Derselbe Ansprechpartner über die ganze Saison

Wenn länger nichts gemacht wurde

Manche Grundstücke stehen eine Saison oder länger ohne Pflege da: ein Haus aus einem Nachlass, eine Wohnung im Leerstand, ein Objekt, das verkauft werden soll. Der erste Termin ist dann kein Mähtermin, sondern ein Aufräumtermin.

Zuerst kommt die Fläche wieder frei: der Rasen in mehreren Durchgängen statt in einem, die Beete zurück auf ihre ursprünglichen Kanten, Wege und Zugänge frei, Sträucher wieder in Form. Es fällt dabei mehr an als auf einem gepflegten Grundstück. Die Menge geht in einem Zug mit und steckt im Festpreis, weil sie bei der Besichtigung abgeschätzt wird.

Danach steht das Grundstück auf einem Stand, den ein normaler Termin hält. Ob es bei dem einen Einsatz bleibt oder eine Betreuung über die Saison daraus wird, entscheiden Sie nach dem ersten Mal.

  • Haus aus einem Nachlass
  • Leerstand vor der Neuvermietung
  • Grundstück vor Besichtigungsterminen
  • Zweitobjekt, das niemand vor Ort im Blick hat
  • Eine Saison ohne Pflege

Von der Anfrage bis zum fertigen Grundstück

Am Anfang steht ein Anruf oder eine Nachricht mit wenigen Angaben: um welche Flächen es geht, an welcher Adresse, und ob nur ein Termin gebraucht wird oder die ganze Saison. Daraus ergibt sich, wie umfangreich die Besichtigung wird.

Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Angesehen wird, was Arbeit macht: wie groß die Flächen sind, wie man an sie herankommt, wie stark der Bewuchs steht und wie viel Schnittgut zusammenkommt. Daraus entsteht der Festpreis, nicht aus einer Schätzung am Telefon. Sie bekommen ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird und was es kostet.

Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab. Anwesend sein müssen Sie dabei nicht. Der Zugang wird einmal geklärt — ein Hinterhof, ein Hoftor, eine abgeschlossene Anlage —, danach läuft es ohne Sie.

Am Ende ist die Fläche fertig: das Schnittgut ist verladen, Wege und Terrasse sind frei, und es steht nichts mehr da, was später noch abgeholt werden müsste.

  • Anruf oder Nachricht mit wenigen Angaben
  • Kostenlose Besichtigung vor Ort
  • Angebot mit Festpreis, schriftlich
  • Termin nach Absprache
  • Zugang einmal geklärt, Anwesenheit nicht nötig
  • Fläche fertig, Schnittgut verladen

Firmengelände und Außenanlagen im Gewerbe

Am Gewerbeobjekt entscheidet der Eingangsbereich, wie das Gelände wirkt: der Streifen vor der Tür, die Fläche am Kundenparkplatz, der Grünstreifen an der Zufahrt, die Hecke, die den Hof abgrenzt. Das sind kleine Flächen mit viel Rand — genau dort fällt es auf, wenn länger niemand dran war.

Gepflegt wird nach dem Ergebnis: Der Rasen bleibt auf Höhe, die Kanten an Wegen und Stellplätzen bleiben sauber, die Sicht an der Ausfahrt bleibt frei, und der Bewuchs kommt aus den Fugen von Hof und Zufahrt heraus. Den Termin stimmen wir so ab, dass er in Ihren Ablauf passt.

Gehören mehrere Standorte dazu, stehen sie als eigene Positionen in einem Angebot. Für jeden Standort steht der Preis fest, bevor der erste Termin läuft.

  • Eingangsbereich und Streifen an der Fassade
  • Kundenparkplatz und Stellplatzränder
  • Grünstreifen an Zufahrt und Ausfahrt
  • Hecke als Abgrenzung zum Hof
  • Fugen an Hof, Rampe und Zufahrt
  • Mehrere Standorte in einem Angebot

Wo wir sonst noch arbeiten

Neben Duderstadt und den umliegenden Orten sind wir in Göttingen mit Bovenden und Rosdorf unterwegs, in Teistungen und der Samtgemeinde Gieboldehausen sowie über die Landesgrenze in Leinefelde-Worbis und Heilbad Heiligenstadt.

Steht Ihr Ort nicht dabei? Rufen Sie an, das ist in einer Minute geklärt.

So kommen wir zusammen

Sie erreichen Blitzengel telefonisch unter +49 151 44354704 und per E-Mail an info@blitzengel.de. Nennen Sie, um welche Flächen es geht — ein Vorgarten, ein Grundstück am Mehrfamilienhaus, eine Außenanlage mit mehreren Objekten — und ob Sie an einen einzelnen Termin oder an die Saison denken. Blitzengel sieht sich die Flächen an und nennt Ihnen den Preis, bevor etwas gemacht wird.

Wenn Ihnen ein Formular lieber ist als das Telefon, erreichen Sie Blitzengel über die Kontaktseite; eine Übersicht der übrigen Bereiche steht unter Leistungen.

Gartenpflege

LeistungPreis
Rasenpaket 5 Einsätze, bis 300 m²349 €
Rasenpaket 8 Einsätze529 €
Rasenpaket 12 Einsätze749 €
Rasen mähen, Einzeleinsatzab 79 €
Hecke bis 1,80 mab 6,50 € je lfd. Meter
Hecke über 1,80 mab 11,00 € je lfd. Meter
Jahrespflege bis 500 m²ab 1.290 € im Jahr

Das ist kein Angebot. Es sind Größenordnungen für den Normalfall, inklusive 19 % MwSt. Der verbindliche Festpreis entsteht nach der kostenlosen Besichtigung. Einen Stundensatz gibt es nicht, Anfahrtskosten stehen auf keinem Angebot.

→ Zur vollständigen Preisliste  ·  Anrufen: +49 151 44354704

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