Bauendreinigung: übergabefertig, wenn das letzte Gewerk raus ist

Der Bau ist fertig, die Abnahme steht an — und niemand ist zuständig für den Staub. Wir übernehmen den Schritt dazwischen, zum Festpreis nach Besichtigung.

Festpreis nach kostenloser Besichtigung

Zementschleier und Kleberreste inklusive

Termin auch kurzfristig, wenn der Bau rutscht

Drei Reinigungen, nicht eine — und Sie zahlen nur die, die Sie brauchen

Am Bau wird das Wort „Bauendreinigung“ für drei verschiedene Arbeiten benutzt. Sie kosten unterschiedlich viel, sie finden zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt, und wer sie verwechselt, bezahlt entweder zu viel oder bekommt nicht, was er braucht.

Die Baugrobreinigung läuft während der Rohbauphase oder direkt danach. Verpackungsmaterial, Verschnitt, Mörtelbrocken und grober Schutt kommen raus, die Flächen werden frei. Das ist keine Feinarbeit — das ist der Zustand, in dem das nächste Gewerk überhaupt erst arbeiten kann.

Die Bauzwischenreinigung liegt zwischen zwei Gewerken. Sie wird gebraucht, wenn Staub die nächste Arbeit stören würde: vor dem Malen, vor dem Verlegen empfindlicher Böden, vor der Montage von Einbauten.

Die Bauendreinigung ist die letzte. Danach kommt die Abnahme, danach kommt der Bauherr oder der Mieter. Hier wird jede Fläche angefasst: Fenster mit Rahmen und Falzen, Türen mit Zargen und Beschlägen, Sanitärobjekte, Fliesen mit Fugen, Heizkörper mit den Rippen dazwischen, Schalter, Leuchten, Böden je nach Belag.

Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, welche der drei Sie tatsächlich brauchen. Oft ist es nur die letzte. Manchmal sind es zwei, und dann ist die erste die billigere.

Was bei einer Bauendreinigung angefasst wird

Die Liste ist nach Gewerken sortiert, nicht nach Räumen. So findet sich jeder wieder, der auf der Baustelle war — und Sie sehen, was hinter welchem Gewerk aufgeräumt wird.

Fenster und Glas

  • Bauschutzfolie und Klebeband abgenommen
  • Scheiben innen und außen, ohne Kratzer
  • Zementschleier und Mörtelspritzer gelöst
  • Rahmen, Falze und Entwässerungsöffnungen frei
  • Fensterbänke innen und außen
  • Aufkleber, Etiketten und Klebereste ab

Boden und Sockel

  • Estrichreste und Mörtelnasen abgenommen
  • Fliesen entschleiert, Fugen sauber
  • Parkett, Laminat und Vinyl nach Herstellerangabe
  • Sockelleisten und Übergangsprofile
  • Silikonreste an Rändern
  • Erstpflege, wo der Belag sie verlangt

Türen, Wände, Decken

  • Türblätter, Zargen, Beschläge, Dichtungen
  • Farbspritzer von Rahmen und Gläsern
  • Kleberreste von Wänden und Decken
  • Schalter, Steckdosen, Klingeltableau
  • Leuchten, Rauchmelder, Lüftungsgitter
  • Heizkörper, auch zwischen den Rippen

Bad und Küche

  • Sanitärobjekte entkalkt und entschleiert
  • Armaturen, Duschabtrennungen, Spiegel
  • Fliesenspiegel und Fugen
  • Einbauküche innen, außen und oben
  • Dunstabzug, Backofen, Kühlnische
  • Abläufe frei und geruchsdicht

Nebenflächen

  • Treppenhaus, Podeste, Geländer
  • Keller, Technikraum, Hausanschlussraum
  • Balkon, Loggia, Terrasse
  • Tiefgarage und Stellplätze
  • Aufzugkabine und Schachttüren
  • Eingangsbereich und Vordach

Was Ihr Objekt davon braucht, halten wir bei der Besichtigung fest. Daraus wird ein Festpreis, und der steht bis zur Abnahme.

Wer was entsorgen muss — und warum das auf Ihrer Rechnung steht

Das ist der Punkt, an dem auf fast jeder Baustelle gestritten wird, und er ist geregelt. Die VOB/C, DIN 18299 Abschnitt 4.1, zählt auf, was jedes Gewerk ohne gesonderte Vergütung zu leisten hat — die sogenannten Nebenleistungen.

Nach 4.1.11 entsorgt jeder Auftragnehmer den Abfall aus seinem eigenen Bereich und beseitigt die Verunreinigungen, die von seinen Arbeiten herrühren. Der Fliesenleger räumt seine Bruchstücke weg, der Maler seine Eimer. Das ist im Einheitspreis enthalten, und dafür schreibt niemand eine Extrarechnung.

Nach 4.1.12 kommt Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers dazu — aber nur bis zu einer Menge von 1 m³ und nur, soweit er nicht schadstoffbelastet ist. Ein Kubikmeter ist ungefähr eine Schubkarrenladung mal fünf. Auf einer Baustelle ist er schnell überschritten.

Alles darüber ist nach 4.2.11 eine Besondere Leistung. Im Klartext: Sie wird gesondert beauftragt und gesondert bezahlt, und der Abfall bleibt bis dahin Sache des Auftraggebers.

Was das praktisch heißt: Die Bauendreinigung ist fast nie in den Gewerkepreisen enthalten. Sie ist eine eigene Position, und wer sie nicht ausschreibt, hat sie am Tag der Abnahme nicht.

Wir nennen Ihnen bei der Besichtigung die geschätzte Abfallmenge getrennt vom Reinigungspreis. Dann sehen Sie, was Reinigung ist und was Entsorgung — und können die Entsorgung bei Ihren Gewerken einfordern, wenn sie dorthin gehört.

Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Zementschleier auf Glas: der Schaden, der nicht mehr weggeht

Das ist der teuerste Fehler am Bau, und er passiert leise. Zement, Mörtel und Putz sind stark alkalisch. Bleiben Spritzer auf einer Scheibe stehen und kommt Feuchtigkeit dazu, greift die Lauge die Glasoberfläche an. Die Verbindung ist dann keine Auflage mehr, die man abwischt — sie ist chemisch.

Im Anfangsstadium lässt sich das mit einem Zementschleierentferner und der richtigen Klinge noch lösen. Wird zu lange gewartet, bleibt eine matte, milchige Fläche zurück: die sogenannten blinden Fenster. Dagegen hilft dann kein Reinigungsmittel und keine Versiegelung mehr, sondern nur der Austausch der Scheibe.

Der Bundesverband Flachglas empfiehlt in seinem Merkblatt zur Glasreinigung genau zwei Dinge: den Bauablauf so zu planen, dass Verschmutzung gar nicht erst entsteht, und Schutzfolien vor Fenster- und Fassadenflächen anzubringen. Beides kostet einen Bruchteil einer neuen Verglasung.

Deshalb fragen wir bei der Besichtigung als Erstes nach den Fenstern. Stehen Spritzer schon länger, sagen wir Ihnen das — und zwar vor dem Auftrag, nicht hinterher. Eine Scheibe, die nicht mehr zu retten ist, reinigen wir nicht auf Verdacht und stellen sie auch nicht in Rechnung.

Und wenn der Bau noch läuft: Rufen Sie an, bevor die Fassade kommt. Ein Gespräch über Schutzfolie ist billiger als jedes Gespräch über Haftung.

Der Termin, der immer rutscht

Auf keiner Baustelle steht der Reinigungstermin am Anfang fest. Ein Gewerk wird nicht fertig, eine Lieferung kommt zu spät, die Abnahme verschiebt sich um eine Woche — und die Reinigung ist das Letzte in der Kette und bekommt die ganze Verschiebung ab.

Wir planen deshalb anders als bei einer Wohnung. Statt eines festen Tages vereinbaren wir ein Zeitfenster und einen Vorlauf: Sie sagen uns Bescheid, sobald das letzte Gewerk raus ist, und wir sind innerhalb der vereinbarten Tage da.

Wenn es eng wird, arbeiten wir auch am Wochenende oder vor der regulären Zeit. Das ist bei einer Bauendreinigung eher die Regel als die Ausnahme, und es kostet keinen Zuschlag, solange es bei der Besichtigung besprochen ist.

Rufen Sie an unter +49 151 44354704, schreiben Sie an info@blitzengel.de oder schicken Sie eine Anfrage über das Kontaktformular.

Was wir von der Baustelle brauchen

Vier Dinge, und sie entscheiden über den Preis mehr als die Quadratmeterzahl.

  • Strom und Wasser am Objekt. Ohne beides wird aus einem Tag zwei. Sagen Sie es vorher, dann planen wir es ein.
  • Alle Gewerke sind raus. Wer nach uns noch bohrt, macht die Arbeit noch einmal nötig — und das ist dann eine zweite Rechnung.
  • Ein Zugang, der bleibt. Schlüssel, Bauschließung oder jemand vor Ort. Ein verschlossenes Objekt am vereinbarten Morgen ist der häufigste Grund für Verzögerung.
  • Stellplatz und Aufzug. Wie weit der Weg zum Fahrzeug ist und ob ein Aufzug läuft, steht in der Kalkulation. Eine dritte Etage ohne Aufzug ist ein anderer Auftrag als ein Erdgeschoss mit Hofzufahrt.

Wer bestellt, wer zahlt, wer nimmt ab

Bei einer Wohnungsreinigung ist das dieselbe Person. Am Bau sind es oft drei.

Beauftragt wird meist vom Bauträger, Generalunternehmer oder Architekten. Bezahlt wird vom Bauherrn oder anteilig aus den Gewerken. Abgenommen wird von dem, der danach das Objekt übergibt — und das ist häufig ein Vierter.

Wir richten uns danach, machen aber drei Dinge von Anfang an schriftlich: wer den Auftrag erteilt, an welche Adresse die Rechnung geht und wer die Abnahme unterschreibt. Das klingt umständlich und spart am Ende die Wochen, in denen sonst niemand zuständig ist.

Ein gemeinsamer Rundgang gehört dazu. Nach der Reinigung gehen wir mit Ihnen durch das Objekt. Was auffällt, wird im selben Termin nachgearbeitet — nicht in einem zweiten.

Was es kostet

Eine Bauendreinigung wird nach Fläche und Verschmutzungsgrad gerechnet, nicht nach Zeit. Einen Stundensatz gibt es bei uns nicht, und eine Pauschale ohne Besichtigung wäre bei dieser Arbeit geraten.

Was den Preis bestimmt: die Fläche, wie viele Nassräume dabei sind, wie viele Fenster, ob Zementschleier zu lösen ist, ob Bodenbeläge eine Erstpflege brauchen und wie viel Abfall über den Kubikmeter aus der VOB hinaus liegen bleibt.

Wir sehen uns das kostenlos an und nennen danach einen Festpreis — keinen Stundensatz und keine Nachberechnung, wenn ein Raum mehr Arbeit macht als gedacht.

Was danach noch ansteht

Eine Bauendreinigung steht selten allein. Was am selben Objekt gebraucht wird, läuft über denselben Ansprechpartner und denselben Auftrag.

Wo wir sonst noch arbeiten

Neben Duderstadt und den umliegenden Orten sind wir in Göttingen mit Bovenden und Rosdorf unterwegs, in Teistungen und der Samtgemeinde Gieboldehausen sowie über die Landesgrenze in Leinefelde-Worbis und Heilbad Heiligenstadt.

Steht Ihr Ort nicht dabei? Rufen Sie an — das ist in einer Minute geklärt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Baugrobreinigung und Bauendreinigung?

Die Grobreinigung räumt Schutt, Verschnitt und Verpackung weg, damit das nächste Gewerk arbeiten kann. Die Bauendreinigung ist die letzte vor der Abnahme: Dort wird jede Fläche angefasst, einschließlich Fenster, Fugen, Zargen und Heizkörpern.

Welche Sie brauchen, sagen wir Ihnen bei der Besichtigung. Häufig reicht die letzte.

Müssen nicht die Handwerker ihren eigenen Dreck wegräumen?

Ihren eigenen ja. Die VOB/C, DIN 18299 Abschnitt 4.1.11, verpflichtet jeden Auftragnehmer, den Abfall aus seinem Bereich zu entsorgen und die Verunreinigungen zu beseitigen, die von seinen Arbeiten herrühren.

Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers ist nur bis zu einem Kubikmeter enthalten. Alles darüber ist eine Besondere Leistung nach 4.2.11 und gesondert zu vergüten. Deshalb steht die Bauendreinigung in aller Regel als eigene Position im Leistungsverzeichnis. Maßgeblich ist Ihr Vertrag; das hier ist keine Rechtsberatung.

Bekommen Sie Zementschleier von den Fenstern ab?

In aller Regel ja, wenn er nicht zu lange stand. Zement ist stark alkalisch und verbindet sich mit Feuchtigkeit chemisch mit der Glasoberfläche. Früh gelöst geht er weg.

Ist die Oberfläche bereits angegriffen, bleibt eine matte Stelle zurück, gegen die kein Mittel mehr hilft. Das sagen wir Ihnen vor dem Auftrag und berechnen eine solche Scheibe nicht.

Wie kurzfristig können Sie kommen, wenn der Bau fertig wird?

Wir vereinbaren ein Zeitfenster statt eines festen Tages. Sie melden sich, sobald das letzte Gewerk raus ist, und wir sind innerhalb der besprochenen Tage da.

Wenn es eng wird, arbeiten wir auch am Wochenende. Das kostet keinen Zuschlag, solange es bei der Besichtigung besprochen ist.

Reinigen Sie auch, wenn noch ein Gewerk arbeitet?

Das ist dann eine Bauzwischenreinigung, und die machen wir. Als Endreinigung ist es sinnlos: Wer nach uns noch bohrt, schneidet oder streicht, macht die Arbeit ein zweites Mal nötig.

Wenn ein Gewerk unerwartet noch einmal kommt, sagen Sie uns Bescheid. Dann verschieben wir, statt zweimal zu rechnen.

Was kostet eine Bauendreinigung?

Sie wird nach Fläche und Verschmutzungsgrad gerechnet. Einen Stundensatz gibt es nicht.

Den Preis bestimmen die Fläche, die Zahl der Nassräume und Fenster, ob Zementschleier zu lösen ist, ob Böden eine Erstpflege brauchen und wie viel Abfall liegen bleibt. Wir sehen es uns kostenlos an und nennen danach einen Festpreis.

Entsorgen Sie auch den restlichen Bauschutt?

Verpackungsmaterial, Verschnitt und Kleinmengen nehmen wir mit. Größere Mengen und Bauschutt rechnen wir getrennt ab, weil dafür Container und Entsorgungsnachweise gebraucht werden.

Wir nennen Ihnen die geschätzte Menge bei der Besichtigung getrennt vom Reinigungspreis — dann sehen Sie, was davon eigentlich bei Ihren Gewerken liegt.

Brauchen Sie Strom und Wasser vor Ort?

Ja, beides. Ohne wird aus einem Tag schnell zwei.

Sagen Sie es vorher, wenn noch keins von beidem liegt. Dann planen wir es ein und es steht im Festpreis, statt hinterher aufzuschlagen.

Wer unterschreibt die Abnahme?

Wer nach uns das Objekt übergibt. Das ist häufig weder der Auftraggeber noch der Bauherr.

Wir klären vor dem Auftrag schriftlich, wer beauftragt, wohin die Rechnung geht und wer abnimmt. Das erspart die Wochen, in denen sonst niemand zuständig ist.

Machen Sie auch die einzelne Wohnung statt des ganzen Objekts?

Ja. Bei einer einzelnen Wohnung nach Umbau oder Sanierung ist oft die Wohnungsreinigung das passendere Angebot.

Ist Bauschutt, Zementschleier oder Estrichrest im Spiel, bleibt es eine Bauendreinigung — das ist eine andere Arbeit und wird anders gerechnet.

Arbeiten Sie für Bauträger und Hausverwaltungen?

Ja, und dort läuft es meist über ein Objekt hinaus. Wer die Bauendreinigung vergibt, vergibt oft gleich die Treppenhausreinigung ab dem ersten Mieter mit.

Rechnung, Nachweis und Ansprechpartner bleiben dabei dieselben. Auf Wunsch legen wir die Bescheinigung unserer Betriebshaftpflicht bei.

Wie weit fahren Sie?

Wir sitzen in Duderstadt und arbeiten im Eichsfeld und in Göttingen, rund dreißig Kilometer um Duderstadt. Bei einer Bauendreinigung fahren wir auch weiter, wenn das Objekt es trägt.

Anfahrtskosten stehen auf keinem unserer Angebote. Rufen Sie an unter +49 151 44354704, dann ist es in einer Minute geklärt.

Bauendreinigung

LeistungPreis
Grobreinigung nach Rohbau, je m²ab 4,90 €
übergabefertig, je m²ab 7,90 €
Zementschleier, Farb- und Kleberreste, je m²ab 11,90 €
Wohnung bis 80 m², komplettab 790 €
Einfamilienhaus bis 150 m²ab 1.490 €

Das ist kein Angebot. Es sind Größenordnungen für den Normalfall, inklusive 19 % MwSt. Der verbindliche Festpreis entsteht nach der kostenlosen Besichtigung. Einen Stundensatz gibt es nicht, Anfahrtskosten stehen auf keinem Angebot.

→ Zur vollständigen Preisliste  ·  Anrufen: +49 151 44354704

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